Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen
PC-Partner-Philipp
Gültig ab 21.11.2025 – ersetzt alle vorherigen Versionen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote von PC-Partner-Philipp – Inhaber Philipp Grell. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von PC-Partner-Philipp schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsumfang
PC-Partner-Philipp erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
2.1 IT-Services
- Beratung, Planung, Konzeption
- Installation, Konfiguration, Migration
- Wartung, Support, Dokumentation
- IT-Sicherheitsleistungen
2.2 Managed Services & Security
- Monitoring
- Antivirus & Web Protection
- Managed Firewall
PC-Partner-Philipp schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich und schriftlich ein Werkvertrag (z. B. Festpreisprojekt) vereinbart wurde.
3. Konditionen & Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand pro Mitarbeiter je angefangene 15 Minuten.
- Fernwartung Techniker: 19,99 €/15 min
- Vor-Ort Techniker: 19,99 €/15 min
Zwischenabrechnungen können zum Monatsmitte und Monatsende erstellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Aufwandsschätzungen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis oder verbindliche Schätzung gekennzeichnet.
4. Servicezeiten
- Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
- Samstags: nach Vereinbarung
Zuschläge auf Arbeitszeit
- Mo–Fr, 20–08 Uhr: +50 %
- Samstag, Sonntag, Feiertage: +100 %
5. Stornierung von Terminen
Bei kurzfristiger Stornierung durch den Kunden können folgende Anteile berechnet werden:
- Storno bis 3 Tage vorher: 25 %
- Storno bis 2 Tage vorher: 50 %
- Storno am Vortag oder Tag des Termins: 75 %
6. Fahrtkosten & Spesen
Für Einsätze vor Ort werden folgende Kosten zusätzlich berechnet:
- Fahrtkosten PKW: 0,90 € pro gefahrenem km (Strecke PC-Partner-Philipp → Kundenstandort)
- Reisekosten: 42,00 € pro Fahrtstunde (anteilig)
7. Lieferung von Hard- und Software & Lizenzierung
Hardware wird bei Lieferung abgerechnet. Softwarelizenzen werden bei Installation oder Bereitstellung fakturiert.
Mit Nutzung der Software akzeptiert der Kunde die Lizenzbestimmungen (EULA) des jeweiligen Herstellers. Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt möglich. Für die ordnungsgemäße Lizenzierung bleibt der Kunde verantwortlich.
8. Test- und Entwicklungsumgebungen
Für Änderungen an produktiven Systemen empfiehlt PC-Partner-Philipp ausdrücklich den Einsatz einer getrennten Test- und Entwicklungsumgebung.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Projekten eine identische Testumgebung bereitzustellen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Kunde schriftlich auf eine Testumgebung verzichten. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Risiken, Mehraufwände, Kosten sowie mögliche Ausfallzeiten, die aus einer direkten Implementierung im Produktivsystem entstehen.
9. Testpflicht und Abnahme von Projekten
Nach Abschluss der Projektarbeiten beginnt die Testphase.
9.1 Testphase
- Dauer wird projektbezogen festgelegt; wenn nicht vereinbart: max. 4 Wochen.
- Beginn mit schriftlicher Abnahmefähigkeitserklärung von PC-Partner-Philipp.
9.2 Pflichten des Kunden
Der Kunde sammelt während der Testphase alle festgestellten Punkte und übermittelt:
- Fehlerbeschreibung
- Letzte Aktionen (wer/wann/was)
- Screenshots & Logdateien (falls hilfreich)
- Häufigkeit & Reproduzierbarkeit
9.3 Nacharbeiten & Abnahme
Nacharbeiten werden im Rahmen des Auftrags durchgeführt.
Ein nachbearbeiteter Punkt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich widerspricht.
Erfolgt bis Ende der Testphase keine Rückmeldung, gilt das System als abgenommen.
10. Passwortübergabe
Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden relevante Administrator‑Passwörter erst nach vollständiger Abnahme des Projekts übergeben.
11. Haftung
PC-Partner-Philipp haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Ein Haftungsausschluss gilt insbesondere für:
- Datenverlust bei fehlender oder fehlerhafter Datensicherung durch den Kunden
- Schäden durch Drittsoftware oder Herstellerupdates
- Ausfälle durch fehlende Testumgebungen (falls vom Kunden abgelehnt)
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von PC-Partner-Philipp.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
PC-Partner-Philipp – IT-Service & Support
