AGB

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen

PC-Partner-Philipp

Gültig ab 21.11.2025 – ersetzt alle vorherigen Versionen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote von PC-Partner-Philipp – Inhaber Philipp Grell. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von PC-Partner-Philipp schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Leistungsumfang

PC-Partner-Philipp erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:

2.1 IT-Services

  • Beratung, Planung, Konzeption
  • Installation, Konfiguration, Migration
  • Wartung, Support, Dokumentation
  • IT-Sicherheitsleistungen

2.2 Managed Services & Security

  • Monitoring
  • Antivirus & Web Protection
  • Managed Firewall

PC-Partner-Philipp schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich und schriftlich ein Werkvertrag (z. B. Festpreisprojekt) vereinbart wurde.


3. Konditionen & Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand pro Mitarbeiter je angefangene 15 Minuten.

  • Fernwartung Techniker: 19,99 €/15 min
  • Vor-Ort Techniker: 19,99 €/15 min

Zwischenabrechnungen können zum Monatsmitte und Monatsende erstellt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Aufwandsschätzungen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis oder verbindliche Schätzung gekennzeichnet.


4. Servicezeiten

  • Montag – Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
  • Samstags: nach Vereinbarung

Zuschläge auf Arbeitszeit

  • Mo–Fr, 20–08 Uhr: +50 %
  • Samstag, Sonntag, Feiertage: +100 %

5. Stornierung von Terminen

Bei kurzfristiger Stornierung durch den Kunden können folgende Anteile berechnet werden:

  • Storno bis 3 Tage vorher: 25 %
  • Storno bis 2 Tage vorher: 50 %
  • Storno am Vortag oder Tag des Termins: 75 %

6. Fahrtkosten & Spesen

Für Einsätze vor Ort werden folgende Kosten zusätzlich berechnet:

  • Fahrtkosten PKW: 0,90 € pro gefahrenem km (Strecke PC-Partner-Philipp → Kundenstandort)
  • Reisekosten: 42,00 € pro Fahrtstunde (anteilig)

7. Lieferung von Hard- und Software & Lizenzierung

Hardware wird bei Lieferung abgerechnet. Softwarelizenzen werden bei Installation oder Bereitstellung fakturiert.

Mit Nutzung der Software akzeptiert der Kunde die Lizenzbestimmungen (EULA) des jeweiligen Herstellers. Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt möglich. Für die ordnungsgemäße Lizenzierung bleibt der Kunde verantwortlich.


8. Test- und Entwicklungsumgebungen

Für Änderungen an produktiven Systemen empfiehlt PC-Partner-Philipp ausdrücklich den Einsatz einer getrennten Test- und Entwicklungsumgebung.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Projekten eine identische Testumgebung bereitzustellen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Kunde schriftlich auf eine Testumgebung verzichten. In diesem Fall trägt der Kunde sämtliche Risiken, Mehraufwände, Kosten sowie mögliche Ausfallzeiten, die aus einer direkten Implementierung im Produktivsystem entstehen.


9. Testpflicht und Abnahme von Projekten

Nach Abschluss der Projektarbeiten beginnt die Testphase.

9.1 Testphase

  • Dauer wird projektbezogen festgelegt; wenn nicht vereinbart: max. 4 Wochen.
  • Beginn mit schriftlicher Abnahmefähigkeitserklärung von PC-Partner-Philipp.

9.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde sammelt während der Testphase alle festgestellten Punkte und übermittelt:

  • Fehlerbeschreibung
  • Letzte Aktionen (wer/wann/was)
  • Screenshots & Logdateien (falls hilfreich)
  • Häufigkeit & Reproduzierbarkeit

9.3 Nacharbeiten & Abnahme

Nacharbeiten werden im Rahmen des Auftrags durchgeführt.

Ein nachbearbeiteter Punkt gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich widerspricht.

Erfolgt bis Ende der Testphase keine Rückmeldung, gilt das System als abgenommen.


10. Passwortübergabe

Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden relevante Administrator‑Passwörter erst nach vollständiger Abnahme des Projekts übergeben.


11. Haftung

PC-Partner-Philipp haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Ein Haftungsausschluss gilt insbesondere für:

  • Datenverlust bei fehlender oder fehlerhafter Datensicherung durch den Kunden
  • Schäden durch Drittsoftware oder Herstellerupdates
  • Ausfälle durch fehlende Testumgebungen (falls vom Kunden abgelehnt)

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von PC-Partner-Philipp.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


PC-Partner-Philipp – IT-Service & Support

Nach oben scrollen